Die TEX-Gruppe hat das Ziel, bei allen geschäftlichen Aktivitäten ethisch und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu agieren. Ziel des Hinweismanagements der TEX-Gruppe ist es, das Unternehmen, die Mitarbeitenden und andere Personen sowie unsere Geschäftspartner und andere Stakeholder vor Schäden durch Wirtschaftskriminalität, wie z. B. Korruption, Kartelle und Betrug, zu schützen. Gleichzeitig stehen die Menschenrechte und der Umweltschutz in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der gesamten Lieferkette im Fokus.
Der Hinweisgeberschutz bezieht sich auf das Melden von Missständen, wie etwa Steuerbetrug, Geldwäsche oder Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen, Produkt- und Verkehrssicherheit, öffentlicher Gesundheit sowie Verbraucher- und Datenschutz.
Das Beschwerdeverfahren gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz ermöglicht Personen auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der TEX-Gruppe im eigenen Geschäftsbereich oder in der Lieferkette entstanden sind.
Hinweisgebende Personen können mit der TEX-Gruppe unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität kommunizieren. Hinweisgebenden stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, einen Hinweis effektiv und zuverlässig zu melden. Insbesondere kann die Meldung intern in der jeweiligen Gesellschaft an die Geschäftsleitung oder den Vorgesetzten schriftlich oder mündlich kommuniziert werden.
Ferner steht Ihnen folgender international nutzbare Meldewege zur Verfügung:
- Für Hinweise bzgl. Wirtschaftskriminalität usw. (Hinweisgeberschutz, HinSchG):
https://texholding.hinweisgeber-biehn.de - Für Beschwerden bzgl. Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen (Lieferkettenschutzgesetz LkSG):
https://texholding-lksg.hinweisgeber-biehn.de